Corona: Vereinsbasierter Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport: Testpflicht entfällt

Die Landesregierung hat beschlossen, dass Teilnehmer am vereinsbasierten Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport gem. § 2 Abs. 21 Satz 3 Corona-LVO M-V nun doch nicht über ein tagesaktuelles negatives COVID-19-Schnell- oder Selbsttest-Ergebnis verfügen müssen.

In der Anlage 21 zur Corona-LVO M-V wurde die neu angefügte Ziffer 7 ersatzlos gestrichen. Damit entfällt die ursprünglich ab dem 6. April bzw. 10. April 2021 (Hansestadt Rostock) vorgesehene Testpflicht.

Von der Neuregelung profitiert der vereinsbasierte Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport im Freien in allen Sportarten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, der in Landkreisen und kreisfreien Städten angeboten wird, in denen der Schulbetrieb als täglicher Präsenzunterricht in Gestalt eines Regelbetriebes unter Pandemiebedingungen gemäß der 2. Schul-Corona-Verordnung stattfindet, und zwar in Gruppen bis zu 20 Kindern bzw. Jugendlichen (§ 2 Abs. 21 Satz 3 Corona-LVO M-V). Betroffen sind die Klassenstufen 1 bis 6 sowie Abschlussklassen, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt am 26. März 2021 weniger als 100 betragen hat.

Die Verordnung der Landesregierung vom 1. April 2021 zur Änderung der Corona-LVO M-V – insbesondere auch Ziffer 9 – können Sie hier nachlesen.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

 

Quelle: LSB MV

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